Herzlich willkommen in der Höheren Handelsschule!
Herzlich willkommen in der Höheren Handelsschule!
Die Entscheidung für die Höhere Handelsschule ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer kaufmännisch orientierten berufliche Zukunft!
Warum?
Was bieten wir außerdem?

allgemeine Bildungsganginformationen:Bereichsleiter Frau Peternek, Herr HoppeDie Klasse C15IT1 der Höheren Handelsschule am Hansa Berufskolleg hat ein Vorstellungsvideo produziert, in welchem Sie sich über die Schule und den Bildungsgang informieren können:Alles weitere Wissenswerte und Interessante „rund um die HöHa“ findet ihr in unseren Rubriken.
Viel Spaß beim Surfen!
Die Höhere Handelsschule – Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung – ist eine zweijährige Vollzeitschulform, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermittelt.Sie bereitet entweder auf die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung oder auf die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums vor.
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife/FOR) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
Dieser Bildungsgang schließt nach zwei Jahren mit einer schriftlichen Prüfung in vier Fächern ab:1. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
2. Mathematik
3. Englisch
4. DeutschDie Prüfungsdauer beträgt je Fach 180 Minuten.Zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife ist entweder ein halbjähriges Praktikum oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.
Die erworbene Fachhochschulreife ist allgemein und berechtigt zum Fachhochschulstudium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie in allen Fachrichtungen. Voraussetzung dafür ist das Absolvieren eines 6-monatigen Praktikums.
Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit von 7:45 Uhr (1. Stunde) bis maximal 14:30 Uhr (8. Stunde) statt.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über Schüler Online.
Anlagen zur Bewerbung:
Halbjahreszeugnis der z. Z. besuchten Schule, Lebenslauf.
Aufnahme:
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Sonstiges:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Schüler können nach den entsprechenden Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Fahrtkosten trägt der Schulträger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
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Die Höhere Handelsschule – Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung – ist eine zweijährige Vollzeitschulform, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermittelt.
Sie bereitet entweder auf die Aufnahme einer qualifizierten Ausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung oder auf die Aufnahme eines Fachhochschulstudiums vor.
In den Bildungsgang wird aufgenommen, wer den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife/FOR) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat.
Dieser Bildungsgang schließt nach zwei Jahren mit einer schriftlichen Prüfung in vier Fächern ab:
1. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
2. Mathematik
3. Englisch
4. Deutsch
Die Prüfungsdauer beträgt je Fach 180 Minuten.
Zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife ist entweder ein halbjähriges Praktikum oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachzuweisen.
Die erworbene Fachhochschulreife ist allgemein und berechtigt zum Fachhochschulstudium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sowie in allen Fachrichtungen. Voraussetzung dafür ist das Absolvieren eines 6-monatigen Praktikums.
Der Unterricht findet montags bis freitags in der Zeit von 7:45 Uhr (1. Stunde) bis maximal 14:30 Uhr (8. Stunde) statt.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt über Schüler Online.
Anlagen zur Bewerbung:
Halbjahreszeugnis der z. Z. besuchten Schule, Lebenslauf.
Aufnahme:
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Sonstiges:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Schüler können nach den entsprechenden Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Fahrtkosten trägt der Schulträger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
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