Erasmus+ Abschlussveranstaltung
Am 26.11. berichten unsere diesjährigen ERASMUS+ Teilnehmer ab 16:00 Uhr in der Aula des Hellweg Berufskollegs von ihren Erfahrungen im Ausland.
Die Ausbildungsvorbereitung des Hansa Berufskolleg Unna
Das Hansa Berufskolleg bündelt alle kaufmännischen Bildungsgänge des Kreises Unna und umfasst daher das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Einzelne kaufmännische Bildungsgänge werden jedoch auch im Lippe Berufskolleg Lünen sowie im Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne angeboten. Der Kreistag legt durch Rechtsverordnung die Schulbezirke für den Besuch des jeweiligen Berufskollegs fest. Bei Auszubildenden ist der Sitz des Ausbildungsbetriebes und bei allen anderen Schülerinnen und Schülern der Wohnort maßgebend.
Nachfolgend informieren wir Sie ausführlich über das Ausbildungsangebot des Hansa Berufskolleg Unna inklusive umfassender Informationen zu jeder einzelnen Ausbildung. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder eine individuelle Berufs- oder Ausbildungsberatung wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
zum Thema Ausbildung
Am 26.11. berichten unsere diesjährigen ERASMUS+ Teilnehmer ab 16:00 Uhr in der Aula des Hellweg Berufskollegs von ihren Erfahrungen im Ausland.
für berufsschulpflichtige Jugendliche mit und ohne Förderbedarf.
Berufsschulpflichtige Jugendliche mit und ohne Förderbedarf ohne bisherigen Schulabschluss, die eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich anstreben, haben in der Klasse der Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss (ehem. HS nach Kl. 9) zu erwerben. Darüber hinaus wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
Gleichzeitig werden berufliche Grundkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Verwaltung erworben und somit auf eine Berufsausbildung in diesem Bereich vorbereitet. Es entsteht eine bessere Grundlage für die Berufswahl.
In einem Vollzeitschuljahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler parallel betriebliche Praktika. Diese Praktika werden in Blockphasen von jeweils zwei Wochen absolviert.
Anmeldung:
Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Anmeldung am Hansa Berufskolleg
Anlagen:
Ausgedrucktes und unterschriebenes „Schulbewerbung.de-Formular“, letztes Schulzeugnis der z. Z. besuchten Schule, Lebenslauf.
Aufnahme:
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Sonstiges:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Schüler können nach den entsprechenden Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Fahrtkosten trägt der Schulträger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Schulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben.
Ansprechpartnerin: Frau Kirsten Müller
Die Projektklasse AVQ richtet sich an alle Schüler:innen mit und ohne Schulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, jedoch ernsthaft an einer Ausbildung interessiert sind.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auf den Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Außerdem haben Schülerinnen und Schüler ohne bisherigen Schulabschluss, die eine Ausbildung anstreben, die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss (ehem. HS nach Kl. 9) zu erwerben.
Gleichzeitig werden berufliche Grundkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Verwaltung erworben und eine sehr gute Grundlage für die Berufswahl gelegt. Damit wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
Die Schulform ist in Teilzeit organisiert. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler absolvieren neben zwei Tagen Unterricht pro Woche im Berufskolleg parallel drei Tage in der Woche Praktika in Betrieben.
für Berufsschulpflichtige Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, die noch wenig Deutsch sprechen und keinen Schulabschluss haben oder nachweisen können.
Berufsschulpflichtige Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, die noch wenig Deutsch sprechen und keinen Schulabschluss haben oder nachweisen können, haben in der Internationalen Förderklasse der Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit, den Ersten Schulabschluss (ehem. HS nach Kl. 9) zu erwerben. Darüber hinaus wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
Gleichzeitig werden der Erwerb der deutschen Sprache gefördert und berufliche Grundkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Verwaltung erworben. Somit wird auf eine Berufsausbildung in diesem Bereich vorbereitet. Es entsteht eine bessere Grundlage für die Berufswahl.
In einem Vollzeitschuljahr absolvieren die Schülerinnen und Schüler parallel betriebliche Praktika. Diese Praktika werden in Blockphasen von jeweils drei Wochen absolviert.
Anmeldung:
Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Anmeldung am Hansa Berufskolleg
Anlagen:
Ausgedrucktes und unterschriebenes „Schulbewerbung.de-Formular“, letztes Schulzeugnis der z. Z. besuchten Schule, Lebenslauf.
Aufnahme:
Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt.
Sonstiges:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Schüler können nach den entsprechenden Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Die Fahrtkosten trägt der Schulträger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 – 25 Jahren, die kein oder kaum Deutsch sprechen.
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird ein Bildungsangebot für neu zugewanderte Jugendliche im Alter von 16 – 25 Jahren, die kein oder kaum Deutsch sprechen, umgesetzt. Es ist den bisherigen Bildungsangeboten des Berufskollegs vorgelagert.
Neu zugewanderte Jugendliche, die der Schulpflicht in der Sek II unterliegen und u. U. unterjährig zugewiesen werden, besuchen die Vorklasse „Fit für Mehr“ (FFM) bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Im Anschluss besuchen sie die Internationale Förderklasse.
Nicht mehr schulpflichtige jugendliche Zuwanderer von 18 – 25 Jahren sind berechtigt, in eine FFM-Klasse aufgenommen zu werden.
Wenn die Schüler erst ab dem 01.11. eines Schuljahres den Besuch der FFM aufnehmen, können sie die FFM bis zum Ende des darauffolgenden Schuljahres besuchen.
Der Erwerb der deutschen Sprache wird gefördert und Kulturtechniken erweitert.
Anmeldung:
Die obere Schulaufsichtsbehörde weist dem Hansa Berufskolleg jeweils im August, im November, im Februar und im Mai Schülerinnen und Schüler zu.
Sonstiges:
Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Fahrtkosten trägt der Schulträger gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.