Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des 3. Ausbildungsjahres sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
• Geschäftsprozesse im Einzelhandel (schriftliche Prüfung, 120 Minuten Prüfungszeit)
• Fachgespräch in der Wahlqualifikation (zu einem späteren Zeitpunkt)
Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:
1. Verkauf und Werbemaßnahmen 15 %
Teil 1 der Abschluss-prüfung
2. Warenwirtschaft und Kalkulation 10 %
3. Wirtschaft- und Sozialkunde 10 %
Geschäftsprozesse im Einzelhandel 25 % Teil 2 der Abschluss-
prüfung
Fallbezogenes Fachgespräch 40 %
Bestehensregelung:
• Gesamtergebnis von Teil 1 und 2: mindestens ausreichend (= 50 Prozent)
• Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“: mindestens ausreichend (=50 Prozent)
• Fachgespräch in der Wahlqualifikation: mindestens ausreichend (=50 Prozent)
Mündliche Ergänzungsprüfung:
• Auf Antrag des Prüflings in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche, wenn der Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und die mündliche Ergänzungsprüfung den Ausschlag für das Bestehen geben kann
• Zeitumfang: 15 Minuten
• Gewichtung: Die Note der schriftlichen Prüfung zählt im Verhältnis zur mündlichen Ergänzungsprüfung mit 2:1