Die Kultusministerkonferenz verständigte sich mit Beschluss vom 20.11.1998 auf eine Vereinbarung für die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Wir bieten unseren Schülerinnen und -schülern in diesem Rahmen die (freiwillige und kostenfreie!)Teilnahme an einer Prüfung in der in der Berufsschule vermittelten Fremdsprache Englisch an. Sie haben damit die Möglichkeit, sich unabhängig von der Benotung im Zeugnis ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren zu lassen.
Die Prüfung ist nach einem verbindlichen Muster gestaltet und ist an verbindlichen Anforderungen orientiert. Darüber hinaus sind die Aufgaben nach den Erfordernissen der verschiedenen Berufsbereiche differenziert. Die Prüfung wird in drei Niveaustufen angeboten, die sich an den Kompetenzstufen Waystage (Niveau I = A 2), Threshold (Niveau II = B 1) und Vantage (Niveau III = B 2) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für das Lernen und Lehren von Sprachen orientieren.
Die Lehrerinnen und Lehrer beraten die Schülerinnen und Schüler bei der Entscheidung, welches der drei angebotenen Prüfungsniveaus das individuell passende ist.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, die beide
unabhängig voneinander bestanden werden müssen, um das Zertifikat zu erreichen.
Bestandteile der schriftlichen Prüfung sind Rezeption (Texten und gesprochenen Mitteilungen Informationen entnehmen) Produktion (Schriftstücke erstellen) und Mediation (Texte wiedergeben/ Dolmetschen). In der mündlichen Prüfung wird im Rahmen eines „Rollenspiels“ vor allem die Fähigkeit zur berufsbezogenen Gesprächsführung überprüft.
Die Schule legt die Prüfungstermine und Anmeldefristen fest.
Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich an einer Prüfung teilgenommen haben, können natürlich zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiterem Training an einer Prüfung der nächsthöheren Kompetenzstufe teilnehmen.
Um einen Eindruck davon zu vermitteln, was in den Prüfungen von den Teilnehmern erwartet wird, geben wir hier die Möglichkeit, Einsicht in die Prüfungsunterlagen früherer Termine zu nehmen.