Cannabis Verbotszone
Auch in unserer Schule gelten selbstverständlich das Waffengesetz (WaffG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie seit dem 01.04.2024 das Cannabisgesetz (CanG). Der Konsum von Substanzen gemäß BtMG und CanG auf dem Schulgelände sowie in Schulhofnähe ist verboten.
5. April 2024/von Felix Beckmann