Corona-Regeln und Empfehlungen

am Hansa Berufskolleg Unna

Sehr geehrte Schülerinnen und Schüler,
Eltern, Auszubildende und Ausbilder,

nachfolgend erhalten Sie Informationen über Regeln und Empfehlungen im Schulbetrieb im Zusammenhang mit dem Corona-Virus:

Stand: 19.12.2022

Seit dem Schuljahr 2022/2023 gibt das Schulministerium NRW Regeln im Umgang mit dem Corona-Virus in einem Handlungskonzept-Corona vor. Diese Regelungen gelten auch am Hansa Berufskolleg Unna.

Die jeweils gültige Fassung des Handlungskonzepts-Corona kann auf der Seite des NRW-Schulministeriums eingesehen werden. Sehen Sie hierzu bitte auf folgender Seite (rechts im Downloadbereich): Aktuelles zum Schulbetrieb und Corona | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Seit dem 19.12.2022 gilt ein aktualisiertes Handlungskonzept, welches Sie auch hier einsehen können.

In dem Handlungskonzept Corona wird regelmäßig Bezug genommen auf die Corona-Schutzverordnung sowie auf die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung, welche Sie in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Seite des Landes NRW unter „Aktuelle Verordnungen“ einsehen können.

Historie / ALTE – nicht mehr gültige – Regelungen

Regelungen ab dem 04.04.2022

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) trägt dazu bei, das Infektionsrisiko aller am Schulleben Beteiligten zu minimieren. Denken Sie ebenfalls an die Menschen in Ihrem näheren Umfeld, die ggf. auch gefährdet sind.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gibt über die Coronabetreuungsverordnung vor, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule nur bis Samstag, den 02. April gilt. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien (also ab dem 04. April) bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Aufgrund der zurzeit hohen Inzidenzen ist die Gefahr einer Infektion nach wie vor hoch, insbesondere wenn man sich ungeschützt in geschlossenen Räumen aufhält. Der Wunsch, eine Infektion vor oder gar in den Osterferien zu vermeiden, dürfte wohl von allen am Schulleben Beteiligten geteilt werden, weswegen die Schulleitung an alle appelliert:

  • Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, eine Maske zu tragen.
  • Insbesondere dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen, z.B. in den Treppenhäusern, in den Fluren, in den Toiletten, im Kiosk oder auf dem Schulhof unter dem Vordach, ist es vernünftig und ratsam, sich zu schützen und eine Maske zu tragen.

Regelungen bis zum 02.04.2022

Eltern und Ausbilder*innen werden gebeten, hinsichtlich der Notwendigkeit des Maskentragens auf ihre Kinder bzw. ihre Auszubildenden pädagogisch einzuwirken. 

Feste Sitzordnung

Im Unterricht gelten feste Sitzplätze. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, die Ihnen zugeordneten Plätze gemäß Sitzplan dauerhaft einzuhalten. Änderungen sind nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin möglich. Im Falle einer COVID19-Erkrankung in einer Klasse kann so ggf. bei Bedarf durch das Gesundheitsamt besser rekonstruiert werden, wer als Kontaktperson im unmittelbaren Umfeld einer infizierten Person gesessen hat.

Pausenregelungen


  • Alle Schüler*innen verlassen während der Pausen die Klassenräume und das Schulgebäude.

  • Ein Aufenthalt in den Fluren sowie in den Treppenhäusern und im Foyer ist nicht gestattet.
  • Die Pause wird außerhalb des Gebäudes verbracht.
  • Die Fenster in den Klassenräumen werden in der Pause geöffnet und die Türen bleiben geöffnet. Dies dient dazu, die Klassenräume und das Gebäude zu durchlüften (siehe Regel „Durchlüftung…“).
  • Auf dem Weg nach draußen sollte eine MNB getragen werden, es muss der direkte Weg genommen werden und es muss dabei das Abstandsgebot eingehalten werden.
  • Nach der Pause gehen alle auf dem direkten Weg zurück in den Klassenraum (der geöffnet bleibt!) und nehmen dort sofort an Ihrem Tisch Platz.
  • Damit während der Pausen vor den Toiletten keine langen Warteschlangen entstehen, ist das Aufsuchen der Toiletten auch während des Unterrichts erlaubt.
  • Den Anweisungen des aufsichtsführenden Lehrpersonals ist Folge zu leisten.

Durchlüftung der Unterrichtsräume und des Gebäudes

  • Während des Unterrichts werden regelmäßig Stoßlüftungen durchgeführt (mindestens alle 20 Minuten für 3-5 Minuten).
  • Um auch in den Pausen eine wirkungsvolle Durchlüftung zu ermöglichen, sind die Räume und das Gebäude in den Pausen zu verlassen.  Dies ist eine unverzichtbare Maßnahme, um die Gefahr von potentiellen Erregern in der Raumluft möglichst gering zu halten.
  • Um die Durchlüftungsmaßnahmen auch in den kalten Monaten fortsetzen zu können, wird empfohlen, sich entsprechend warme Kleidung (insbesondere dicke Jacken) mitzubringen.

Handreinigung/-desinfektion und Raumreinigung

In den Klassenräumen sowie auf den Toiletten besteht die Möglichkeit, die Hände mit Flüssigseife zu waschen. Außerhalb der Klassenräumen im Foyer können Desinfektionsspender genutzt werden.

In den DV-Räumen besteht die Möglichkeit zur Desinfektion der EDV-Peripheriegeräte (Maus, Tastatur). Darüber hinaus stehen hier auch mobile Handdesinfektionsspender zur Verfügung.

Alle Räume werden vom Reinigungspersonal arbeitstäglich gereinigt.

Digitale Kommunikation / Vermeidung persönlicher Gespräche

Wir bitten darum, für die Kommunikation mit den Lehrkräften und dem sonstigen Personal (z.B. Schulsozialarbeiter*innen) sowie für die Kommunikation mit der Verwaltung (Sekretariat) möglichst auf das persönliche Gespräch zu verzichten und auf telefonische oder digitale Möglichkeiten zurückzugreifen (z.B. E-Mail oder Chat bzw. Video-Chat per TEAMS).

Corona-Selbstest

Die anlasslosen Corona-Testungen in Schule enden mit dem letzten Schultag vor den Osterferien 2022 (08.04.22).