Schulpflicht – auch an Streiktagen
für den morgen, Freitag, den 21.02.25 sind Streiks im öffentlichen Nahverkehr angekündigt, sodass möglicherweise auch Ihr Bus bzw. Ihre Bahn zur Schule davon betroffen sein könnte. Grundsätzlich gilt in NRW auch bei einem Streik der Verkehrsbetriebe die Schulpflicht uneingeschränkt. Diese besagt, dass Schulpflichtige am Unterricht teilnehmen müssen.