Streik am Montag, 27.03.23, im öffentlichen Nahverkehr
Liebe Schülerinnen und Schüler,
für den kommenden Montag sind Streiks im öffentlichen Nahverkehr angekündigt, sodass möglicherweise auch Ihr Bus bzw. Ihre Bahn zur Schule davon betroffen sein könnte.
Grundsätzlich gilt in NRW auch bei einem Streik der Verkehrsbetriebe die Schulpflicht uneingeschränkt. Diese besagt, dass Schulpflichtige (auch Berufsschüler:innen) am Unterricht teilnehmen müssen. Bei Minderjährigen, also unter 18-jährigen, sind die Eltern dazu verpflichtet den Schulbesuch sicherzustellen, zum Beispiel indem sie ihr Kind mit dem Auto in die Schule bringen oder dieses den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegt. Alternativ können sich volljährige Schüler:innen untereinander abstimmen und Fahrgemeinschaften bilden.
Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt grundsätzlich nur bei Krankheit oder nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen als entschuldigt. Ein im Vorfeld angekündigter Streik des ÖPNV kann in diesem Sinne regelmäßig nicht als unvorhersehbarer Grund gelten.
Diejenigen Schülerinnen und Schüler, denen es wegen des Streiks des ÖPNV absolut nicht möglich sein wird, am Montag zur Schule zu kommen, sind verpflichtet, die Klassenleitung im Vorfeld zu informieren sowie eine begründete Entschuldigung beizubringen. Hinsichtlich der Lerninhalte oder der Bereitstellung von Lernmaterial sollen individuelle Lösungen zwischen den betreffenden Schülerinnen und Schülern und der Klassenleitung bzw. den Fachlehrkräften abgesprochen werden.
Schulleitung Hansa Berufskolleg Unna